Vermögensdelikte
Räuberische Erpressung
1. Oktober 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Um eine räuberische Erpressung zu begehen, muss sich die Drohung an eine konkrete Person richten. Dadurch muss der Wille der bedrohten Person gebeugt werden. Auch bei versteckten Andeutungen, kann eine Drohung vorliegen, wenn sich diese aus den Umständen ergibt.
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Raub
22. September 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Für eine Verurteilung wegen schweren Raubes aufgrund bei sich Führen einer geladenen Schreckschusswaffe genügt es nicht, diese lediglich bei sich zu führen. Der beim Abfeuern entstehende Explosionsdruck muss vorne aus der Schreckschusswaffe austreten.
Untreue
15. September 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Der Vorsatz eines Beschuldigten im Zuge einer Beihilfe zur Untreue muss sich neben der Pflichtverletzung insbesondere auf den durch die Untreue verursachten Nachteil beziehen.
Betrug
11. September 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Beabsichtigt ein Beschuldigter mittelbare Vorteile aus Betrugstaten zu erlangen, so ist es für eine gewerbsmäßigen Betrug unerheblich, ob er auf diese Vorteile tatsächlich zugegriffen hat. Es bedarf allein der Absicht des Beschuldigten, mittelbare Vorteile, wie z.B. Provisionszahlungen zu erhalten.
Hehlerei
7. September 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die gewerbsmäßige Hehlerei setzt voraus, dass wiederholt und zum Zwecke der dauerhaften Einkommenssicherung gehandelt wird. Das regelmäßige Absetzen von Waren, die einmalig beschafft worden sind, reicht für die gewerbsmäßige Hehlerei nicht aus.
6. August 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Leichtfertigkeit im Zuge eines Subventionsbetrugs liegt nicht vor, wenn der Beschuldigte nach seinen individuellen Fähigkeiten nicht in der Lage war die Subventionserheblichkeit einer Tatsache für eine Behörde zu erkennen.
28. Juli 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die irrtumsbedingte Übergabe eines Handys stellt einen Diebstahl und nicht einen Betrug dar, wenn durch die Übergabe der Gewahrsam des Berechtigten nur gelockert wird und erst das Weglaufen des Täters zum Gewahrsamsbruch führt.
Eine Beihilfehandlung und keine Anstiftung liegt vor, wenn der Anzustiftende in einem bereits bestehenden Tatentschluss durch den vermeintlichen Anstifter bestärkt wird.Neben der Täterschaft kommen als strafbare Beteiligungsform die Anstiftung und die Beihilfe in Betracht. Die Abgrenzung zwischen Anstiftung und Beihilfe ist nicht immer einfach.
26. Juli 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Der Tatbestand der Geldwäsche erfasst auch Gegenstände, die in einen gemeinsamen Haushalt eingebracht und dort verwahrt, genutzt oder verbraucht werden. Auch ein Lebenspartner kann sich wegen Geldwäsche strafbar machen, soweit er an den vom anderen Lebenspartner eingebrachten Sachen einen Besitzwillen hat.
Hehler iSd. § 259 StGB können weder der Täter noch der Mittäter der Vortat sein, wohl aber der Anstifter und der Gehilfe des Vortäters.