Hehlerei § 259 StGB
Hehlerei
16. Dezember 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein Auszahlungsanspruch gegen eine Bank ist kein taugliches Tatobjekt einer Hehlerei. Taugliches Tatobjekt einer Hehlerei stellen ausschließlich körperliche Sachen im Sinne des bürgerlichen Rechts dar.[nbsp][nbsp]
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15. Oktober 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein Beschuldigter, welcher eine entwendete Sache an einen nicht öffentlich ermittelnden Polizeibeamten verkauft, macht sich nicht wegen Hehlerei strafbar.
18. Juni 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Das für einen Hehlerei erforderliche einvernehmliche Handeln zwischen Vortäter und Hehler liegt auch dann vor, wenn der Vortäter die Verfügungsgewalt an der zu veräußernden Sache aufgrund einer Täuschung einräumt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Vortäter erwartet, hierfür einen „Gegenleistung“ zu erhalten.
9. April 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unterstützt ein Beschuldigter einen Dritten dabei Diebesgut zu veräußern, so macht er sich nur wegen Beihilfe zur versuchten Hehlerei strafbar, wenn der Dritte die eigentlichen Diebe nur unselbstständig bei deren Absatzbemühungen unterstützt.
11. Dezember 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Für Strafbarkeit wegen Hehlerei durch Ankaufen, kann die nötige Verfügungsgewalt über eine Sache auch bei einem mittelbaren Besitz an der Sache vorliegen. Entscheidend ist, dass der Ankäufer die Sachherrschaft des Vortäters und zugleich die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache erlangt.
7. September 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die gewerbsmäßige Hehlerei setzt voraus, dass wiederholt und zum Zwecke der dauerhaften Einkommenssicherung gehandelt wird. Das regelmäßige Absetzen von Waren, die einmalig beschafft worden sind, reicht für die gewerbsmäßige Hehlerei nicht aus.
26. Juli 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Hehler iSd. § 259 StGB können weder der Täter noch der Mittäter der Vortat sein, wohl aber der Anstifter und der Gehilfe des Vortäters.
5. Juli 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Für die Vollendung einer Hehlerei genügt es nicht, nur den Verkauf der Diebesbeute vorzubereiten. Die Hehlerei ist erst mit dem tatsächlichen Verkauf der Beute vollendet.