Räuberische Erpressung § 255 StGB
Räuberische Erpressung
21. April 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein Schraubendreher ist grundsätzlich ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB.
Weiterlesen »
15. Juni 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Das bloße Ausnutzen der Angst des Opfers vor erneuter Gewaltanwendung enthält für sich genommen noch keine Drohung. Erforderlich ist vielmehr, dass der Täter die Gefahr für Leib oder Leben deutlich in Aussicht stellt.
31. Mai 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Der Bundesgerichtshof setzte sich in einem Urteil vom 08.01. 2020 – 4 StR548/19 – mit der Frage auseinander ob die Nötigung zur Begehung eines Eigentumsdelikts eine Erpressung darstellt. Der Angeklagte traf auf zwei 13 – Jährige. Er bedrohte sie mit einem Messer und verlangte von ihnen Wertgegenstände für den Angeklagten zu stehlen.[nbsp] Die verängstigten Jungen […]
1. März 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Eine Drohung den Hund des Betroffenen zu töten stellt, keine qualifizierte Drohung im Sinne einer räuberischen Erpressung dar.
21. November 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Der für einen Raub oder eine räuberische Erpressung notwendige Finalzusammenhang entfällt dann nicht, wenn der Vorsatz des Beschuldigten sich von Anfang an auf Geld bezieht und er nur einen deutlich geringeren Betrag erbeutet, als ursprünglich beabsichtigt.
4. September 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die für die räuberische Erpressung gemäß § 255 StGB erforderliche Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben muss sich gegen Personen richten. Drohungen mit Gewalt gegen Tiere sind nicht ausreichend.
Unbewegliche Gegenstände werden nicht als gefährliche Werkzeuge erfasst. Gefährliche Werkzeuge im Rahmen der räuberischen Erpressung sind nur solche Gegenstände, die durch menschliche Einwirkung irgendwie gegen einen menschlichen Körper in Bewegung gesetzt werden können.
13. Februar 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die unmittelbare Flucht des Beschuldigten nach Vornahme einer Nötigungshandlung im Zuge einer räuberischen Erpressung kann den Finalzusammenhang entfallen lassen. Dies ist gegeben, wenn der Betroffene durch die Flucht nicht in Angst vor weiteren Nötigungshandlungen versetzt und nicht zur Vornahme der erpressten Handlung veranlasst wurde.
1. Oktober 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Um eine räuberische Erpressung zu begehen, muss sich die Drohung an eine konkrete Person richten. Dadurch muss der Wille der bedrohten Person gebeugt werden. Auch bei versteckten Andeutungen, kann eine Drohung vorliegen, wenn sich diese aus den Umständen ergibt.
18. Juni 2014 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Klingelt der Täter an der Tür des Opfers, um eine räuberische Erpressung zu begehen, so stellt dies keinen Versuchsbeginn im Sinne des § 22 StGB dar, wenn die Tat unter dem Vorbehalt steht, dass nach dem Klingeln kein Kind an der Haustür erscheint.