Vermögensdelikte
Diebstahl
21. März 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Der Grund für die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft im Stadium zwischen nicht rechtskräftigem Urteil und dessen Vollstreckung darf nicht allein in der Vollstreckungssicherung liegen.
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Raub
24. Januar 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Wer ein gefährliches Werkzeug lediglich am Tatort vorfindet und es unangetastet lässt, macht sich nicht wegen schweren Raubes strafbar.
15. November 2016 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Allein von der Klingenlänge eines Messers von 8,4 cm darf das Gericht nicht auf das Bewusstsein des Beisichführens eines gefährlichen Werkzeugs schließen.
12. Oktober 2016 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Für eine Verurteilung wegen Raubes muss zwischen dem Einsatz der Gewalt und der Wegnahme ein räumlich-zeitlicher Zusammenhang bestehen, in dem die Dispositionsfreiheit des Opfers über den weggenommenen Gegenstand nötigungsbedingt eingeschränkt war.
31. August 2016 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Wer durch die Terrassentür in eine Wohnung gelangt, begeht auch dann keinen Wohnungseinbruchdiebstahl, wenn die Tür auf manipulative Art und Weise geöffnet wird.
17. August 2016 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die für den Raub erforderliche Zueignungsabsicht ist nicht gegeben, wenn ein Handy lediglich zu dem Zweck genommen wird, es nach Fotos zu durchsuchen und diese zu löschen.
11. Mai 2016 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Verlangt ein Freier vor der Durchführung des Oralverkehrs gewaltsam sein bereits gezahltes Geld von der Prostituierten zurück, so erfüllt dies mangels rechtswidriger Zueignung nicht zwingend den Tatbestand des Raubes.
4. Mai 2016 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Aus dem Zeitpunkt, zu dem ein Verteidiger einen Beweisantrag stellt, darf das Gericht nichts zum Nachteil des bis dahin schweigenden Angeklagten ableiten.
Urkundenfälschung
22. März 2016 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Für die Annahme des besonders schweren Falles der "gewerbsmäßigen" Urkundenfälschung ist es nicht erforderlich, dass die angestrebten Einnahmen unmittelbar aus der Urkundenfälschung resultieren. Vielmehr genügt für die Annahme der Gewerbsmäßigkeit bereits, dass die Urkundenfälschung eine notwendige Zwischenstufe für weitere gewinnbringende Handlungen ist.
15. März 2016 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Als "Gegenstand" der Geldwäsche ist auch ursprünglich legal erworbenes Geld anzusehen, wenn dieses mit einem nicht unerheblichen Teil solcher Gelder vermischt wurde, welche aus rechtswidrigen Taten im Sinne des § 261 Abs. 1 S. 2 StGB stammen.