Mord Totschlag
15. April 2023 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Das Tatopfer ist arglos, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs nicht mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten Angriff rechnet.
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18. Februar 2023 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Eine Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB durch einen Eifersuchtswahn erfordert eine umfassende Würdigung der Befundtatsachen.
27. Dezember 2022 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Bedingter Tötungsvorsatz muss unter Berücksichtigung der Gefährlichkeit der Tathandlung und der Wahrscheinlichkeit des Erfolgseintritts beurteilt werden, aber auch die Einzelfallumstände müssen beachtet werden.
27. November 2022 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Bei einem minder schweren Fall des Totschlags nach § 213 StGB sind zuerst die allgemeinen Minderungsgründe zu prüfen. Wenn diese nicht vorliegen, sind jedoch auch andere mögliche Strafmilderungsgründe heranzuziehen.
20. November 2022 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein Mord aufgrund Verdeckungsabsicht gem. § 211 StGB ist auch mit bedingtem Tötungsvorsatz möglich. Jedoch muss der Täter davon ausgehen, dass er die Aufdeckung der vorangegangenen Straftat unabhängig vom Todeserfolg verhindern kann.
7. November 2022 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Eine mangelhafte Prüfung der Schuldfähigkeit gem. §§ 20, 21 Strafgesetzbuch (StGB) kann eine erneute Prüfung der Notwehrüberschreitung gem. § 33 StGB erforderlich machen.
17. Oktober 2022 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Bei der Beurteilung, ob ein Totschlag oder ein Mord aus niedrigen Beweggründen vorliegt, ist die Vorgeschichte der Tat von entscheidender Bedeutung. Außerdem kann auch eine spontan begangene Tat einen Mord darstellen.
2. Oktober 2022 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Vorsätzlicher Totschlag kann auch dann angenommen werden, wenn das konkrete Tatgeschehen nicht bekannt ist und keine Leiche gefunden wurde.
12. September 2022 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Arglos ist ein Tatopfer dann, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs nicht mit einem Angriff gegen seine körperliche Unversehrtheit rechnet.
13. Juni 2022 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Bei dem minder schweren Fall des Totschlags gem. § 213 Strafgesetzbuch (StGB) handelt der Täter ohne Schuld, wenn er keine genügende Veranlassung für die Provokation seitens des Tatopfers gegeben hat und zur Verschärfung der Situation nicht beigetragen hat. Dabei sind alle maßgeblichen Umstände einzubeziehen.