vorgestellt von der Strafrechtskanzlei Dietrich
Raub
8. Oktober 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Eine Waffe wird im Sinne eines schweren Raubes nicht verwendet, wenn der Bedrohte sie zwar sieht, die Waffe jedoch nicht als solche erkennt.
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Betrug
Der Betreiber eines Onlinedienstes täuscht selbst dann im Sinne eines Betrugs, wenn er auf die Kosten für den Dienst in seinen AGBs und auf der Website hinweist, soweit er offensichtlich versucht, die Entgeltlichkeit des Dienstes vor dem Nutzer zu verbergen.
Für einen Raub müssen Gewalt oder Drohungen eingesetzt werden, um die Wegnahme von Sachen zu ermöglichen. Das Ausnutzen der Angst des Geschädigten reicht für eine Drohung nicht aus. Entscheidend ist die unmittelbar auf die Wegnahme gerichtete Gewalt- oder Drohungsanwendung.
Einfuhr Drogen
Um sich des Versuches der Einfuhr von Betäubungsmitteln im Kraftfahrzeug strafbar zu machen, muss ein räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zum Grenzübertritt von wenigen Minuten gegeben sein.
Besitz Drogen
1. Oktober 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Auch Betäubungsmittel, welche noch nicht abgeerntet worden sind, können den Straftatbestand des Besitzes von Betäubungsmittel in nicht geringer Menge erfüllen. Dazu muss die Menge der noch nicht geernteten Betäubungsmittel, die Grenze zur nicht geringen Menge überschreiten.
Räuberische Erpressung
Um eine räuberische Erpressung zu begehen, muss sich die Drohung an eine konkrete Person richten. Dadurch muss der Wille der bedrohten Person gebeugt werden. Auch bei versteckten Andeutungen, kann eine Drohung vorliegen, wenn sich diese aus den Umständen ergibt.
Allgemein
23. September 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Das Treffen einer Bandenabrede ist noch nicht geeignet, eine Mittäterschaft zu begründen. Es bedarf zumindest des Vorliegens einer die Haupttat fördernden Handlung.
Für die Verwirklichung eines Raubs muss der Beschuldigte dem Betroffenen zur Ermöglichung der Wegnahme einer Sache drohen oder gegenüber dem Betroffenen Gewalt anwenden. Das Ausnutzen von Angst des Betroffenen, aufgrund zuvor nicht zur Ermöglichung der Wegnahme erfolgter Gewalt oder Drohung genügt hierfür nicht.
22. September 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Für eine Verurteilung wegen schweren Raubes aufgrund bei sich Führen einer geladenen Schreckschusswaffe genügt es nicht, diese lediglich bei sich zu führen. Der beim Abfeuern entstehende Explosionsdruck muss vorne aus der Schreckschusswaffe austreten.
Strafprozessrecht
15. September 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Generalpräventive Gründe müssen bei der Strafzumessung besonders begründet werden. Eine allgemeine Abschreckung genügt hierfür nicht. Es bedarf einer gemeinschaftsgefährdenden Zunahme gleicher oder vergleichbarer Straftaten.