vorgestellt von der Strafrechtskanzlei Dietrich
Strafprozessrecht
9. Januar 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die bloße Anwesenheit am Tatort in Kenntnis einer Straftat genügt selbst bei deren Billigung nicht, um die Annahme einer Beihilfe zu tragen.
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Schwerer Diebstahl
Ein unbewohntes Wohnhaus stellt keine dauerhaft genutzte Privatwohnung im Sinne eines schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls dar. Die Wohnstätte muss zur Tatzeit tatsächlich bewohnt sein.
Widerstand g. Vollstreckungsbeamte
3. Januar 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Der Vorsatz eines Beschuldigten bei einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte muss sich nicht auf eine Körperverletzung beziehen, sondern kann unter anderem auch auf eine Freiheitsberaubung abzielen.
Brandstiftung
2. Januar 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Versuchsbeginn bezüglich eines Diebstahls von Geld aus einem Geldautomaten kann dann vorliegen, wenn dieser nach dem Aufhebeln durch Einleiten eines Gasgemischs gesprengt werden soll. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn nach dem Tatplan des Beschuldigten ein nach dem ersten Angriff auf das Gehäuse des Automaten erst noch zu treffender eigenständiger Entschluss oder eine sonstige zeitliche Zäsur nicht vorliegt.[nbsp]
Pflichtverteidiger
20. Dezember 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein Verbrechen wird dem Beschuldigten auch dann zur Last gelegt, wenn wegen eines solchen (lediglich) ermittelt wird.
Sexuelle Nötigung
Der Begriff der schutzlosen Lage ist rein objektiv zu bestimmen. Einer subjektiven Zwangswirkung der Schutzlosigkeit auf das Tatopfer bedarf es nicht.
13. Dezember 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein im Zuge einer Brandlegung verwirklichter Versicherungsmissbrauch ist keine „andere Straftat“ im Sinne einer besonders schweren Brandstiftung.
Das heimliche Abstreifen des Kondoms (sog. Stealthing) erfüllt jedenfalls dann den Tatbestand des sexuellen Übergriffs gemäß §[nbsp]177 Abs. 1 StGB, wenn der Täter das Opfer nicht nur gegen dessen Willen in ungeschützter Form penetriert, sondern im weiteren Verlauf dieses ungeschützten Geschlechtsverkehrs darüber hinaus in den Körper des bzw. der Geschädigten ejakuliert.
3. Dezember 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein der erfolgsursächlichen Handlung nachfolgender Vorsatz, ein sogenannter dolus subsequens, ist nicht geeignet die Strafbarkeit eines Beschuldigten bezüglich eines zuvor tatbestandlich vollendeten Erfolgsdelikts zu begründen.[nbsp]
Gefährliche Körperverletzung
Wenn ein Kraftfahrzeug als Werkzeug eingesetzt wird, muss die körperliche Misshandlung bereits durch den Anstoß selbst ausgelöst und die Verletzung auf einen unmittelbaren Kontakt zwischen Fahrzeug und Körper zurückzuführen sein.