Räuberische Erpressung
1. Oktober 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Um eine räuberische Erpressung zu begehen, muss sich die Drohung an eine konkrete Person richten. Dadurch muss der Wille der bedrohten Person gebeugt werden. Auch bei versteckten Andeutungen, kann eine Drohung vorliegen, wenn sich diese aus den Umständen ergibt.
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Allgemein
23. September 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Das Treffen einer Bandenabrede ist noch nicht geeignet, eine Mittäterschaft zu begründen. Es bedarf zumindest des Vorliegens einer die Haupttat fördernden Handlung.
Für die Verwirklichung eines Raubs muss der Beschuldigte dem Betroffenen zur Ermöglichung der Wegnahme einer Sache drohen oder gegenüber dem Betroffenen Gewalt anwenden. Das Ausnutzen von Angst des Betroffenen, aufgrund zuvor nicht zur Ermöglichung der Wegnahme erfolgter Gewalt oder Drohung genügt hierfür nicht.
Raub
22. September 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Für eine Verurteilung wegen schweren Raubes aufgrund bei sich Führen einer geladenen Schreckschusswaffe genügt es nicht, diese lediglich bei sich zu führen. Der beim Abfeuern entstehende Explosionsdruck muss vorne aus der Schreckschusswaffe austreten.
Strafprozessrecht
15. September 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Generalpräventive Gründe müssen bei der Strafzumessung besonders begründet werden. Eine allgemeine Abschreckung genügt hierfür nicht. Es bedarf einer gemeinschaftsgefährdenden Zunahme gleicher oder vergleichbarer Straftaten.
Untreue
Der Vorsatz eines Beschuldigten im Zuge einer Beihilfe zur Untreue muss sich neben der Pflichtverletzung insbesondere auf den durch die Untreue verursachten Nachteil beziehen.
11. September 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Bei einem Betrug im Zuge einer Forderungsabtretung genügt es für die Schadensberechnung nicht, auf den Grundkaufpreis der abgetretenen Forderung abzustellen. Die Schadensberechnung hat an dem Wert der Forderungen zum Zeitpunkt der Abtretung zu erfolgen.[nbsp]
Betrug
Beabsichtigt ein Beschuldigter mittelbare Vorteile aus Betrugstaten zu erlangen, so ist es für eine gewerbsmäßigen Betrug unerheblich, ob er auf diese Vorteile tatsächlich zugegriffen hat. Es bedarf allein der Absicht des Beschuldigten, mittelbare Vorteile, wie z.B. Provisionszahlungen zu erhalten.
Hehlerei
7. September 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die gewerbsmäßige Hehlerei setzt voraus, dass wiederholt und zum Zwecke der dauerhaften Einkommenssicherung gehandelt wird. Das regelmäßige Absetzen von Waren, die einmalig beschafft worden sind, reicht für die gewerbsmäßige Hehlerei nicht aus.
Um die Schuldfähigkeit einer Person festzustellen kommt es darauf an, dass jemand trotz einer psychischen Störung fähig ist, begangenes Unrecht einzusehen und zu unterbinden.