Für die Zulässigkeit einer Durchsuchung bedarf es keines hinreichenden Tatverdachts.
In seinem Beschluss vom 5. Oktober 2022 hat sich der Bundesgerichtshof (StB 40/22) mit den Voraussetzungen für den Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses beschäftigt. Gegen den Beschuldigten im hiesigen Fall wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland geführt und daher eine Durchsuchung der Person, der Wohnung und des Kraftfahrzeugs durchgeführt. Das eingelegte Rechtsmittel des Beschuldigten blieb erfolglos. Der Bundesgerichtshof erklärt in seinem Beschluss, dass für die Zulässigkeit einer Durchsuchung der auf bestimmte tatsächliche Anhaltspunkte gestützte konkrete Verdacht, dass eine Straftat begangen worden ist, genügt und kein hinreichender Tatverdacht nötig ist. Ein Behördenzeugnis, wie es im vorliegenden Fall vorliegt, kann diesen konkreten Verdacht begründen.