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Pflichtverteidiger

Anwalt für Strafrecht: Anwalt für Strafrecht

Teure Mahnschreiben – Der Entwurf anwaltlicher Mahnschreiben ist dann strafbar, wenn in ihnen der Eindruck erweckt

Teure Mahnschreiben – Der Entwurf anwaltlicher Mahnschreiben ist dann strafbar, wenn in ihnen der Eindruck erweckt wird, der Anwalt gehe von einer bestehenden Forderung aus und werde im Falle der Nichtbegleichung zivil-und strafrechtliche Schritte gegen den Empfänger einleiten, wenn der Anwalt die Forderung in Wirklichkeit gar nicht geprüft hatte und rechtliche Schritte bei Ausbleiben der Zahlung nicht geplant waren.

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Rechtsanwalts bestätigt, der Entwürfe für anwaltliche Mahnschreiben an die Kunden von sog. Gewinnspieleintragungsdiensten erstellt hatte. Wie die Vorinstanz (LG Essen, Urteil vom 13.12.2012 – 59 KLs 1/12) sah der BGH den Tatbestand einer (versuchten) Nötigung verwirklicht und bestätigte die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe.

Im Vorfeld war zahlreichen Menschen über Callcenter angeboten worden, sie gegen Zahlung eines Geldbetrags in Gewinnspiele einzutragen. Die Eintragung wurde jedoch nicht vorgenommen.

Um dennoch an die „Gebühren“ zu gelangen, beauftragte der gesondert verurteilte Verantwortliche des Gewinnspieleintragungsdienstes den Rechtsanwalt mit dem Entwurf für Mahnschreiben.

In den Mahnschreiben wurde sodann der Eindruck erweckt, der Rechtsanwalt habe die Forderungen geprüft und werde sie konsequent gerichtlich verfolgen, sollte eine Zahlung ausbleiben, und Anzeige wegen Betrugs erstatten.

In Wirklichkeit kannte der Anwalt die Empfänger der Mahnschreiben jedoch nicht und hatte auch nicht vor, die Forderungen gerichtlich geltend zu machen.

Das Landgericht hat hierin eine strafbare Nötigung gesehen.

Der BGH hat es zutreffend als mit den „Grundsätzen eines geordneten Zusammenlebens unvereinbar“ angesehen, dass „juristische Laien durch Behauptungen und Androhungen, die der Rechtsanwalt mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege ausgesprochen hatte“, zur Begleichung der ungeprüften – im Ergebnis auch unberechtigten – Forderungen veranlasst werden sollten.

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