Verstoß Waffengesetz
Verstoß Waffengesetz
Anwalt für Strafrecht: Bewaffnetes Handeltreibende mit Betäubungsmitteln
Einziehung von Waffen
Anwalt für Strafrecht: Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Viele Waffen – höhere Strafe?
Anwalt für Strafrecht: Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Die für das bewaffnete Handeltreiben im Sinne von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG notwendige, räumliche Nähe von Betäubungsmitteln und Waffe …
Anwalt für Strafrecht: Bildung und Befehlen von bewaffneten Gruppen
Für die Bildung einer Gruppe, im Sinne der Bildung und des Befehlens von bewaffneten Gruppen gem. § 127 StGB, genügt in der Regel eines …
Anwalt für Strafrecht: Springmesser Waffengesetz
Ein Springmesser ohne funktionierende Feder ist keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes.
Ein Springmesser ohne funktionierende Feder ist keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes.