Raub § 249 StGB
Raub
8. Oktober 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Eine Waffe wird im Sinne eines schweren Raubes nicht verwendet, wenn der Bedrohte sie zwar sieht, die Waffe jedoch nicht als solche erkennt.
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Für einen Raub müssen Gewalt oder Drohungen eingesetzt werden, um die Wegnahme von Sachen zu ermöglichen. Das Ausnutzen der Angst des Geschädigten reicht für eine Drohung nicht aus. Entscheidend ist die unmittelbar auf die Wegnahme gerichtete Gewalt- oder Drohungsanwendung.
22. September 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Für eine Verurteilung wegen schweren Raubes aufgrund bei sich Führen einer geladenen Schreckschusswaffe genügt es nicht, diese lediglich bei sich zu führen. Der beim Abfeuern entstehende Explosionsdruck muss vorne aus der Schreckschusswaffe austreten.
30. Juni 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Für die Verwirklichung eines schweren Raubs im Sinne des § 250 Abs. 2 StGB muss jemand eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei der Tat verwendet haben. Ob ein gefährliches Werkzeug verwendet wurde, hängt von der Wahrnehmung des Geschädigten ab.
24. Januar 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Wer ein gefährliches Werkzeug lediglich am Tatort vorfindet und es unangetastet lässt, macht sich nicht wegen schweren Raubes strafbar.
12. Oktober 2016 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Für eine Verurteilung wegen Raubes muss zwischen dem Einsatz der Gewalt und der Wegnahme ein räumlich-zeitlicher Zusammenhang bestehen, in dem die Dispositionsfreiheit des Opfers über den weggenommenen Gegenstand nötigungsbedingt eingeschränkt war.
11. Mai 2016 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Verlangt ein Freier vor der Durchführung des Oralverkehrs gewaltsam sein bereits gezahltes Geld von der Prostituierten zurück, so erfüllt dies mangels rechtswidriger Zueignung nicht zwingend den Tatbestand des Raubes.
4. Mai 2016 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Aus dem Zeitpunkt, zu dem ein Verteidiger einen Beweisantrag stellt, darf das Gericht nichts zum Nachteil des bis dahin schweigenden Angeklagten ableiten.
22. Dezember 2015 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein schwerer Raub mit Waffen liegt bei der Verwendung einer Schreckschusspistole nur dann vor, wenn aus der Waffe beim Abfeuern ein Explosionsdruck nach vorne aus dem Lauf austritt. Dies ist zwar üblich, darf aber nicht als selbstverständlich vorausgesetzt werden.
27. Mai 2015 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Derjenige, der unvermittelt auf sein Opfer einsticht, es dabei zur Zahlung von Geld auffordert und danach sofort flüchtet, macht sich nicht zwingend wegen versuchter räuberischer Erpressung strafbar, da es an dem für die Erpressung erforderlichem Finalzusammenhang fehlt.