Räuberischer Diebstahl § 252 StGB
Räuberischer Diebstahl
3. Oktober 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein gefährliches Werkzeug wird im Sinne eines besonders schweren räuberischen Diebstahls zum Zweck einer Drohung auch dann verwendet, wenn der Beschuldigte dem Betroffenen dessen Einsatz lediglich akustisch mitteilt und der Beschuldigte infolge dessen in eine Zwangslage gerät.
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16. Dezember 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Allein die kurzfristige Übergabe einer Sache an den Beschuldigten, mit dem Einverständnis des Betroffenen, ist noch nicht ausreichend, um den Gewahrsam des Betroffenen an einer zu entwendenden Sache zu beenden.
22. Oktober 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Wegen räuberischen Diebstahls macht sich nicht strafbar, wer im Anschluss an einen Diebstahl lediglich mit Fluchtabsicht gewalttätig handelt. Die Flucht unter Mitnahme der Beute legt die für einen räuberischen Diebstahl erforderliche Besitzerhaltungsabsicht allemal nahe.
17. Juli 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein Kraftfahrzeugführer ist mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen im Sinne eines räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer beschäftigt, wenn er das Fortfahren eines stehenden Fahrzeugs nur dadurch verhindert, dass er den Fuß auf der Bremse hat oder wenn sich das Fahrzeug nach dem Anhalten mit laufendem Motor infolge des Angriffs plötzlich fortbewegt.
5. Juni 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Der Betroffene eines räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer muss Fahrzeugführer sein. Bedient er sein Fahrzeug nichtmehr, so ist die Führereigenschaft des Betroffenen dann noch gegeben, wenn er das Fahrzeug aufgrund einer vorhergegangenen nötigenden Handlung der Beschuldigten nicht mehr bedient. Eine entsprechende nötigende Handlung ist zum Beispiel das Vortäuschen einer Polizeikontrolle durch die Beschuldigten. [nbsp][nbsp]
12. April 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Um das Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB zu bejahen, muss es sich um einen körperlichen Gegenstand handeln, der nach seiner objektiven Beschaffenheit dazu geeignet ist, erhebliche Verletzungen bei Personen herbeizuführen oder der in seiner konkreten Beschaffenheit die Eigenschaft aufweist, als Mittel zur Gewalt oder Drohung mit Gewalt eingesetzt werden zu können. Man muss den Gegenstand dabei bewusst bei sich führen und wissen, dass man jederzeit Zugriff darauf hat.
19. Januar 2016 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Eine Nötigungshandlung beim Räuberischen Diebstahl gem. § 252 StGB kann auch noch vorliegen, wenn der Täter erst einige Zeit nach der Tat Gewalt gegen eine Person anwendet, die ihn zwar nicht auf frischer Tat betroffen, aber verfolgt hat (sog. Nacheile)
12. Januar 2016 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
An der für den Rücktritt vom Versuch notwendigen Freiwilligkeit kann es fehlen, wenn der Täter aufgrund willensunabhängiger Tatumstände, beispielsweise wegen seelischen Drucks oder infolge eines Schocks, an der weiteren Tatbegehung gehindert ist.
5. Januar 2016 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Will das Gericht abweichend von der Anklage eine Verurteilung wegen Beihilfe anstelle von Mittäterschaft aussprechen, so muss es vorher einen rechtlichen Hinweis bezüglich dieser Veränderung erteilen.
23. September 2015 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Der Nachweis der Beutesicherungsabsicht im Rahmen des Räuberischen Diebstahls gem. § 252 StGB unterliegt sehr hohen Anforderungen, insbesondere muss nachgewiesen werden, dass der Täter durch sein wehrhaftes Verhalten in erster Linie die Beute tatsächlich sichern und sich nicht nur der Strafverfolgung entziehen wollte.