Betrug § 263 StGB
Betrug
19. November 2024 / 19. November 2024 von Bernd | Kommentar schreiben
Es handelt nicht schon derjenige unbefugt im Sinne des § 263a Abs. 1 StGB, der die Daten entgegen dem Willen des Berechtigten verwendet oder diese Daten rechtswidrig erlangt hat.
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30. September 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Der Versicherungsnehmer hat gegen den Versicherer bereits einen Aufwendungsersatzanspruch, wenn der Anspruch des Leistungserbringers gegen ihn entstanden ist.
10. Dezember 2022 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Wenn der Täter bei Abschluss eines Versicherungsvertrages bereits vorhat, den Eintritt des Versicherungsfalls vorzuspiegeln, kommt ein Eingehungsbetrug in Betracht.
16. Januar 2022 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Der Annahme einer Bandenmitgliedschaft steht nicht entgegen, dass ein Beteiligter nur einen Vordermann in der Organisation kennt. Ferner ist auch eine Kenntnis der Einzelheiten der durchzuführenden Straftaten und der konkreten Aktivitäten anderer Beteiligter nicht zwingende Voraussetzung für eine Bandenmitgliedschaft
29. November 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein Tankbetrug ist nur anzunehmen, wenn das Personal diesen auch bemerkt hat, andernfalls ist von einem versuchten Tankbetrug auszugehen.
17. Oktober 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Wer Online-Tickets der Deutschen Bahn unter Anlegung eines Kundenkontos mit falschen Personen- und Kreditkartendaten sowie mittels einer widerrechtlich erlangten fremden Kreditkarte erwirbt, macht sich grundsätzlich wegen Computerbetrugs gemäß §[nbsp]263a Abs. 1 StGB und Fälschung beweiserheblicher Daten gemäß § 269 Abs. 1 StGB strafbar.
25. April 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gibt ein Beschuldigter Gegenstände allein fremdnützig von sich, schließt dies das Regelbeispiel der Gewerbsmäßigkeit bezüglich des Betruges aus.
11. April 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
In Fällen des sog. Sozialleistungsbetrugs hat das Tatgericht nach den Grundsätzen der für die Leistungsbewilligung geltenden Vorschriften selbstständig zu prüfen, ob und inwieweit tatsächlich kein Anspruch auf die beantragten Leistungen bestand.
Bestellvorgänge im Internet unter unbefugter Verwendung von Konto- bzw. Kreditkartendaten können grundsätzlich den Tatbestand des Computerbetrugs erfüllen.
17. Oktober 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Wegen einem besonders schweren Fall des Betruges durch Herbeiführung eines Vermögensverlustes großen Ausmaßes macht sich ein Beschuldigter nur strafbar, wenn der Vermögensverlust tatsächlich eingetreten ist. Es genügt nicht, dass der Beschuldigte einen solchen herbeiführen wollte.