Bildung krimineller Vereinigungen § 129
28. Mai 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Der Zusammenschluss mehrerer Personen zum Zwecke der Begehung von Sachbeschädigungen durch Sprüh-, Plakat- und Aufkleberaktionen, stellt keine Bildung einer kriminellen Vereinigung dar. [nbsp]
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