Amtsanmaßung § 132 StGB
Amtsanmaßung
3. Oktober 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Bei der Amtsanmaßung nach § 132 Var. 1 StGB ist eine Begehung in Mittäterschaft möglich. Es handelt sich insofern nicht um ein „eigenhändiges Delikt“.
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28. Juni 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Amtsanmaßung nach §132 StGB ist kein eigenhändiges Delikt. Vielmehr kann es auch in Mittäterschaft begangen werden.