Falschaussage § 153 StGB / Meineid § 154 StGB / Falsche Versicherung § 156 StGB
Falschaussage Meineid
10. Oktober 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein Zeuge verletzt seine Wahrheitspflicht, wenn er Tatsachen, die für den Gegenstand der Vernehmung erheblich sind, falsch wiedergibt oder – sofern sie mit der Beweisfrage für ihn erkennbar im Zusammenhang stehen – verschweigt. Eine Aussage im Sinne des § 153 StGB umfasst alle zum Zeitpunkt der Äußerung potenziell erheblichen Tatsachen, die mit der Tat im Sinne des § 264 StPO zusammenhängen oder zusammenhängen können.
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8. Juli 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Das Veranlassen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung zugunsten einer nicht existierenden Person im Grundbuch stellt keine mittelbare Falschbeurkundung dar.
4. November 2014 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Von dem Umstand, dass Eltern zu dem Alibi ihres angeklagten Sohnes zunächst schweigen und erst später eine entlastende Aussage hierzu machen, darf das Gericht nicht auf den Wahrheitsgehalt der Aussage schließen.