Fachanwalt Strafrecht
1. Juni 2016 von Steffen Dietrich
Wer einen Anspruch geltend macht, bei dem nicht abschließend geklärt ist, ob er tatsächlich besteht oder nicht, macht sich nicht wegen Betruges strafbar.
Weiterlesen »
18. Mai 2016 von Steffen Dietrich
Entscheidend für die Annahme einer Drohung im Rahmen der räuberischen Erpressung ist neben dem objektiven Vorliegen auch die Vorstellung des Täters, dass seine Drohung zumindest geeignet ist, bei dem Bedrohten Furcht vor der Verwirklichung der Drohung hervorzurufen
20. April 2016 von Steffen Dietrich
Allein die Bereitschaft, durch einen Betrug (abgewandelter Enkel-Trick) erlangtes Geld auf seinem Konto zu empfangen, begründet nicht zwangsläufig eine Mittäterschaft an der Tat
6. April 2016 von Steffen Dietrich
Das Leugnen der Tat stellt auch dann ein zulässiges Verteidigungsverhalten des Angeklagten dar, wenn dadurch der Tatverdacht gegen einen Mittäter wesentlich verstärkt wird.
30. März 2016 von Steffen Dietrich
Im Falle eines Hausfriedensbruchs gem. § 123 StGB ist der Inhaber des Hausrechts der beeinträchtigten Räumlichkeiten strafantragsberechtigt, bei vermieteten Räumen also grundsätzlich der Mieter.
8. Dezember 2015 von Steffen Dietrich
Ein Strafbefehl muss dem Beschuldigten mit einer Übersetzung zugestellt werden, wenn der Beschuldigte der deutschen Sprache nicht mächtig ist. Andernfalls liegt keine wirksame Zustellung vor, die Einspruchsfrist beginnt nicht zu laufen.
1. Dezember 2015 von Steffen Dietrich
Die Strafbarkeit wegen Erschleichen von Leistungen gem. § 265a StGB entfällt nicht dadurch, dass man eine Mütze mit der deutlich lesbaren Aufschrift "Ich fahre schwarz" trägt.
29. Juli 2015 von Steffen Dietrich
Ist die persönliche Fortbewegung trotz erschwerender Umstände weiterhin grundsätzlich möglich, liegt nicht zwangsläufig eine Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB vor.
23. Oktober 2013 von Steffen Dietrich
Die mangelnde Kenntnis der Messwertbildung des Geschwindigkeitsmessgerätes ESO ES 3.0 begründet keine rechtliche Unverwertbarkeit des Messergebnisses. Bestehen keine konkreten Zweifel an der Zuverlässigkeit der Messung, muss das Gericht keine weiteren Ermittlungen zur Funktionsweise anstellen.