vorgestellt von der Strafrechtskanzlei Dietrich
Mord Totschlag
21. Mai 2023 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Für die Annahme eines besonders schweren Falls des Totschlags muss das in der Totschlagstat zum Ausdruck kommende Verschulden des Täters so außergewöhnlich groß sein, dass die Ahndung aus dem Normalstrafrahmen von bis zu 15 Jahren nicht mehr ausreicht.
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14. Mai 2023 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Bei der Bewertung der Notwehr muss auch die Schnelligkeit des Kampfgeschehens berücksichtigt werden.
7. Mai 2023 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Für die Gegenwärtigkeit des Angriffs bei der Notwehr ist nicht nur die Vornahme der Verletzungshandlung entscheidend.
30. April 2023 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Das Mordmerkmal des niedrigen Beweggrundes liegt dann vor, wenn ein Mensch aufgrund ideologischer Überzeugungen getötet wird.
Diebstahl
25. April 2023 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein Geständnis muss auf Richtigkeit überprüft werden und das Beweismaterial ausgeschöpft werden.
15. April 2023 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Das Tatopfer ist arglos, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs nicht mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten Angriff rechnet.
Tatbestände BtMG
11. April 2023 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Besitzen nach dem BtMG (Betäubungsmittelgesetz) setzt ein bewusstes tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis sowie Besitzwillen und Besitzbewusstsein voraus.
Pflichtverteidiger
4. April 2023 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Um den Pflichtverteidiger aufgrund einer endgültigen Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zu wechseln, reicht es nicht aus, den bisherigen Verteidiger lediglich anzuzeigen.
Jugendstrafrecht
29. März 2023 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Bei der Bemessung der Jugendstrafe muss nach § 18 Abs. 2 JGG berücksichtigt werden, dass die erforderliche erzieherische Einwirkung möglich ist.
21. März 2023 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Eine Auswechslung des beigeordneten Pflichtverteidigers kommt nach § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Alt. 2 StPO in Betracht, wenn dieser auf Grund äußerlich veranlasster, von seinem Willen unabhängigen Umständen außerstande ist, eine angemessene Verteidigung des Angeklagten zu gewährleisten.