Gefährdung des Straßenverkehrs
18. Februar 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Eine Panikattacke kann ein geistiger oder körperlicher Mangel im Sinne einer Gefährdung des Straßenverkehrs sein.
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Gefährliche Körperverletzung
Ein Hosengürtel kann je nach den Umständen ein gefährliches Werkzeug im Sinne einer gefährlichen Körperverletzung sein, etwa bei Schlägen gegen besonders verletzliche oder empfindliche Körperteile.
13. Februar 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein Beschuldigter, welcher sich durch List Zutritt zur Wohnung des Betroffenen verschafft, begeht keine gefährliche Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls, wenn er den Betroffenen später offen angreift.[nbsp]
Handeltreiben Drogen
Das bloße Feilbieten von Betäubungsmitteln an Minderjährige stellt noch kein unmittelbares Ansetzen zur unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige dar.
Schwere Körperverletzung
10. Februar 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Eine geistige Krankheit von längerer Dauer im Sinne einer schweren Körperverletzung liegt insbesondere dann nicht nahe, wenn zumindest die teilweise Wiederherstellung des geistigen Ausgangszustands des Betroffenen konkret wahrscheinlich ist.[nbsp]
Sexueller Missbrauch
Wegen besonders schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes macht sich ein Beschuldigter nicht strafbar, dessen Körpersekret in den Körper des Betroffenen eindringen, sofern nach der Vorstellung des Beschuldigten die Sexualbezogenheit seiner Handlungen nicht in dem Eindringen des Körpersekrets liegt.
29. Januar 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Eine vollendete Nötigung ist nur dann gegeben, wenn das Tatopfer die Anzeige gegenüber der Polizei endgültig oder zumindest vorübergehend unterlassen hat.
Ein mit dem Kopf verübter Schlag stellt als Körperteil kein gefährliches Werkzeug dar. In seiner Entscheidung vom 11. Januar 2011 hat sich der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit der Frage befasst, ob durch eine Kopfnuss das Qualifikationsmerkmal des gefährlichen Werkzeuges i.S.d. § 224 I Nr. 2 StGB verwirklicht wird.
Mord Totschlag
21. Januar 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Tötung eines Intimpartners, weil sich dieser abwendet, muss nicht zwangsläufig als ein niedriger Beweggrund im Sinne eines Mordes anzusehen sein.
Einem Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Betroffenen durch den Beschuldigten, im Sinne von Heimtücke steht nicht zwingend ein spontaner Tatentschluss oder eine affektive Erregung entgegen. Maßgeblich sind die in der Tatsituation bestehenden tatsächlichen Auswirkungen des psychischen Zustands des Beschuldigten auf seine Erkenntnisfähigkeit.