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Anwalt für Strafrecht: Fälschung technischer Aufzeichnungen

Die Wegstreckenanzeige (Kilometerstand) in einem Kraftfahrzeug ist keine technische Aufzeichnung im Sinne einer Fälschung …

Die Wegstreckenanzeige (Kilometerstand) in einem Kraftfahrzeug ist keine technische Aufzeichnung im Sinne einer Fälschung technischer Aufzeichnungen.

Der Bundesgerichtshof setzte sich in seinem Beschluss vom 26. November 2003 (2 StR 302/03) mit der Frage auseinander, ob eine Wegstreckenanzeige in einem KFZ bzw. ein Kilometerstand eine technische Aufzeichnung im Sinne einer Fälschung technischer Aufzeichnungen ist. Der Beschuldigte in dem, dem Beschluss zugrunde liegenden Sachverhalt, veränderte wiederholt die Kilometerstände von Fahrzeugen. Hierbei verringerte er diese im Schnitt um 100.000 km. Eine Technische Aufzeichnung im Sinne einer Fälschung technischer Aufzeichnungen ist eine Darstellung von Daten, Mess- oder Rechenwerten, Zuständen oder Geschehensabläufen, die durch ein technisches Gerät ganz oder zum Teil selbsttätig bewirkt wird, den Gegenstand der Aufzeichnung allgemein oder für Eingeweihte erkennen lässt und zum Beweis einer rechtlich erheblichen Tatsache bestimmt ist, gleichviel ob ihr die Bestimmung schon bei der Herstellung oder erst später gegeben wird. Angesichts dessen beschloss der Bundesgerichtshof, dass sich der Beschuldigte nicht wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen strafbar machte. Die Wegstreckenanzeige (Kilometerstand) in einem Kraftfahrzeug ist keine technische Aufzeichnung.

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