Als Angehöriger eines Heilberufs nach § 299a StGB handelt, wer als solcher auftritt.
Wer als Angehöriger eines Heilberufs nach § 299a StGB behandelt wird, entschied das Landgericht Führt (12 KLs 114 Js 10235/20) in seinem Beschluss vom 3. Mai 2023. Der Angeschuldigten im hiesigen Fall wurde Abrechnungsbetrug zum Nachteil mehrerer Krankenkassen zur Last gelegt. Das Landgericht befasste sich daraufhin mit der Frage, wer als Angehöriger eines Heilberufes im Sinne des § 299a StGB handelt. Das Landgericht Fürth kommt nach Auslegung des § 299a StGB zu dem Ergebnis, dass als Angehöriger eines Heilberufs handelt, wer als solcher auftritt und handelt. Er muss also über keine Ausbildung oder Zulassung verfügen.