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Untersuchungshaft

Anwalt für Strafrecht: Anwalt für Strafrecht

Verfahrenseinstellung wegen

Verfahrenseinstellung wegen Verfahrensdauer

Ein Beschuldigter findet in der Regel ein Strafverfahren als sehr belastend. Deshalb ist anerkannt, dass die Verfahrensdauer als quasi Sanktion bei der Bemessung der Strafe zu berücksichtigen ist. In einer Entscheidung vom 21. November 2010 hat das LG Bremen – 5 (22) Kls 30 Js 41576/94 entschieden, dass bei überlanger Verfahrensdauer ein Strafverfahren auch eingestellt werden muss. Dem Verfahren, in welchem das Landgericht zu entscheiden hatte, lag eine schwere räuberische Erpressung zu Grunde. Das Strafverfahren zog sich bereits seit 16 Jahren, wovon 10 Jahre durch die Justiz verschuldet waren. Aufgrund dieser zeitlichen Dauer wäre es nicht mehr gerechtfertigt gewesen, trotz des erheblichen Tatvorwurfs das Verfahren mit einer Verurteilung enden zu lassen. Deshalb wurde das Verfahren eingestellt.

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