Loading...

Verkehrsstrafrecht

Anwalt für Strafrecht: Anwalt für Strafrecht:

Revisionsbegründung im Strafrecht durch

Revisionsbegründung im Strafrecht durch Rechtsanwalt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in dem Verfahren 2 Str 225/09 nochmals klargestellt, dass die Begründung einer Revision in Strafsachen durch einen Rechtsanwalt erfolgen muss. Eine durch den Angeklagten abgegebene Erklärung ist formunwirksam.

To top