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Verkehrsstrafrecht

Anwalt für Strafrecht: Kinderpornografie

Keine Verbreitung kinderpornographischer Schriften bei Unkenntnis über Arbeitsweise von

Keine Verbreitung kinderpornographischer Schriften bei Unkenntnis über Arbeitsweise von Internet-Tauschbörsen

Eine Verbreitung kinderpornografischer Schriften gem. § 184 a StGB liegt nach einer Entscheidung des OLG Oldenburg vom 08. Mai 2009 – 1 Ss 46/09 – bei Nutzung einer Internet Tauschbörse dann nicht vor, wenn der Beschuldigte nicht weiß oder damit rechnet, dass die von ihm heruntergeladenen und gespeicherten Dateien ohne sein Zutun von anderen Mitgliedern der Tauschbörse genutzt werden können. Nach Auffassung des OLG Oldenburg besteht kein Erfahrungsgrundsatz, dass ein Nutzer einer Tauschbörse wisse oder damit rechne, dass allein durch seinen Download andere Nutzer auf seine Dateien zugreifen können.

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