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Geschwindigkeitsverstoß

Anwalt für Strafrecht: Bußgeld / rote Ampel

Das Umfahren einer roten Ampel durch Überqueren eines Tankstellengeländes stellt keinen qualifizierten Rotlichtverstoß

Das Umfahren einer roten Ampel durch Überqueren eines Tankstellengeländes stellt keinen qualifizierten Rotlichtverstoß dar.

Das OLG Hamm hat in seinem Beschluss vom 2.7.2013 – 1 RBs 98/13 entschieden, dass es keinen qualifizierten Rotlichtverstoß darstellt, wenn eine rote Ampel durch das Durchfahren eines Tankstellengeländes umgangen wird. Biegt man also vor der Ampel auf einen nicht von ihr geschützten Bereich ab und fährt nach Durchqueren des Geländes hinter der Ampel wieder in den geschützten Verkehrsraum ein, so begeht man keine Ordnungswidrigkeit. Vielmehr nutzt der Verkehrsteilnehmer nach Ansicht des Gerichts lediglich eine Lücke aus, die es ihm ermöglicht, sich außerhalb des Haltegebots fortzubewegen. Das sonst auch zulässige Auffahren und Verlassen eines Privatgrundstücks werde nicht dadurch zur Ordnungswidrigkeit, dass es durch die Absicht, das Warten vor der roten Ampel zu umgehen, motiviert ist.

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