Strafvereitelung
6. Mai 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Macht ein Beschuldigter Strafverteidiger falsche Angaben zu seinem Besitz an zu beschlagnahmenden Geschäftsunterlagen, so kann er sich wegen Strafvereitelung strafbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Beschlagnahme unter Aussetzung der Hauptverhandlung erfolgt und es dem Beschuldigten bewusst ist, dass durch sein Verhalten das Strafverfahren erheblich verzögert wird.
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