Raub
Raub § 249 StGB
Anwalt für Strafrecht: Schwerer Raub
Die Scheinwaffe
Die Benutzung einer Scheinwaffe begründet keinen minder schweren Fall des schweren Raubes.
Anwalt für Strafrecht: Besonders schwerer Raub
DNA-Spuren am Tatort
Zweifel aufgrund von abstrakt-theoretischen Erwägungen reichen für einen Freispruch nicht aus.