Geldwäsche § 261 StGB
Geldwäsche
21. Januar 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Geldwäschetauglichkeit eines Gegenstandes wird nicht dadurch aufgehoben, dass er mit legalen Finanzmitteln vermengt wird. Dies wäre nur dann möglich, wenn der aus Vortaten herrührende Anteil des Gegenstandes bei wirtschaftlicher Betrachtung völlig unerheblich ist.
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28. Oktober 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Indizien, welche für Leichtfertigkeit bei der Geldwäsche sprechen sind, einschlägige Vorstrafen des Beschaffers von Geldmitteln, Kenntnis von dessen Mittellosigkeit und keine Nachfragen bezüglich der Herkunft der Mittel.