Schwerer Diebstahl § 243 StGB
Schwerer Diebstahl
13. September 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Damit eine Sicherungsspinne als Schutzvorrichtung im Sinne des § 243 Abs. 1 StGB gewertet werden kann, muss ein Alarmsignal bei Durchtrennen des Drahtes der Sicherungsspinne abgegeben worden sein, um den Täter von der weiteren Tatbegehung abzuhalten.
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21. August 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Eine Sache wird auch dann aus einem verschlossenen Behältnis, im Sinne eines besonders schweren Falls des Diebstahls entwendet, wenn das Behältnis mit einem Schlüssel geöffnet wird, der besonders gesichert war.