Diebstahl § 242 StGB
Diebstahl
4. September 2013 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein gewerbsmäßiger Diebstahl nach § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StGB liegt auch dann vor, wenn es dem Täter nicht auf eine Gewinnerzielung durch Verwertung der gestohlenen Gegenstände ankommt, sondern er die Beute der Familie schenken möchte.
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7. August 2013 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Bei gemischt genutzten Gebäuden liegt kein Wohnungseinbruchsdiebstahl vor, wenn der Täter in einen Geschäftsraum einbricht und es ihm darum geht, von dort ohne weitere Hindernisse aus dem Wohnbereich stehlen zu können, jedoch nur soweit die Räumlichkeiten vom Wohnbereich völlig getrennt sind.
27. Juni 2012 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Es liegt nur eine einfacher Diebstahl und kein schwerer Diebstahl vor, wenn der Täter einen vom Berechtigten gewidmeten Schlüssel benutzt, da es sich hierbei nicht um einen falschen Schlüssel handelt.