Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, das Leben, die Freiheit
Mord Totschlag
26. Mai 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Der Anwendungsbereich des § 212 StGB beginnt bei einem regulären Geburtsverlauf nach herrschender Auffassung mit dem Beginn der Eröffnungswehen.
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Freiheitsberaubung
20. Mai 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Beim erpresserischen Menschenraub nach § 239a StGB kann die Strafe gemildert werden, wenn der Täter das Opfer unter Verzicht der erstrebten Leistung in dessen Lebenskreis zurückgegangen lässt (§ 239a Abs. 4 StGB).
Körperverletzung
5. Mai 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein Versuch ist fehlgeschlagen, wenn nach der Vorstellung des Täters die Tat nicht mehr ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten oder anderen bereitliegenden Mitteln vollendet werden kann.
14. April 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Wenn keine konkrete Lebensgefährlichkeit der Tatausführung besteht, die einen bedingten Tötungsvorsatz nahe legt, muss eine umfassende Gesamtwürdigung aller für und gegen einen Tötungsvorsatz sprechenden Umstände vorgenommen werden.
8. April 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein Mord aus niedrigen Beweggründen ist anzunehmen, wenn die Beweggründe nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und daher besonders verachtenswert sind.
24. März 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Bei der Tötung eines Säuglings kommt es bei der Feststellung der Heimtücke auf die Arg- und Wehrlosigkeit eines im Hinblick auf das Kind schutzbereiten Dritten an.
Gefährliche Körperverletzung
17. März 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Art der Tatausführung darf nur dann uneingeschränkt strafschärfend berücksichtigt werden, wenn sie in vollem Umfang vorwerfbar ist.
Eine Verkehrsblockade mit dem Ziel der Beseitigung der Gefahren, die sich aus der globalen Erwärmung ergeben können, ist nicht gerechtfertigt.
8. März 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Vorstellungen des Täters sind entscheidend, um zu beurteilen, ob es sich um einen unbeendeten oder beendeten Versuch handelt.
Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt (§ 24 Abs. 1 S. 1 StGB)