Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, das Leben, die Freiheit
Schwere Körperverletzung
4. März 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Bei besonders großen oder markanten Narben oder auch einer Vielzahl von Narben in derselben Körperregion kann eine in erheblicher Weise dauernde Entstellung vorliegen.
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Mord Totschlag
Die Garantenstellung eines Arztes für das Leben seines Patienten endet, wenn er vereinbarungsgemäß nur noch dessen freiverantwortlichen Suizid begleitet.
Einem heimtückischen Mord kann die feindselige Willensrichtung grundsätzlich nur dann fehlen, wenn sie dem ausdrücklichen Willen des Getöteten entspricht oder mit dem mutmaßlichen Willen des zu einer autonomen Entscheidung nicht fähigen Opfers geschieht.
Gefährliche Körperverletzung
18. Februar 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein Hosengürtel kann je nach den Umständen ein gefährliches Werkzeug im Sinne einer gefährlichen Körperverletzung sein, etwa bei Schlägen gegen besonders verletzliche oder empfindliche Körperteile.
13. Februar 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein Beschuldigter, welcher sich durch List Zutritt zur Wohnung des Betroffenen verschafft, begeht keine gefährliche Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls, wenn er den Betroffenen später offen angreift.[nbsp]
10. Februar 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Eine geistige Krankheit von längerer Dauer im Sinne einer schweren Körperverletzung liegt insbesondere dann nicht nahe, wenn zumindest die teilweise Wiederherstellung des geistigen Ausgangszustands des Betroffenen konkret wahrscheinlich ist.[nbsp]
29. Januar 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein mit dem Kopf verübter Schlag stellt als Körperteil kein gefährliches Werkzeug dar. In seiner Entscheidung vom 11. Januar 2011 hat sich der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit der Frage befasst, ob durch eine Kopfnuss das Qualifikationsmerkmal des gefährlichen Werkzeuges i.S.d. § 224 I Nr. 2 StGB verwirklicht wird.
21. Januar 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Tötung eines Intimpartners, weil sich dieser abwendet, muss nicht zwangsläufig als ein niedriger Beweggrund im Sinne eines Mordes anzusehen sein.
Einem Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Betroffenen durch den Beschuldigten, im Sinne von Heimtücke steht nicht zwingend ein spontaner Tatentschluss oder eine affektive Erregung entgegen. Maßgeblich sind die in der Tatsituation bestehenden tatsächlichen Auswirkungen des psychischen Zustands des Beschuldigten auf seine Erkenntnisfähigkeit.
11. November 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein Straßenschuh ist regelmäßig als gefährliches Werkzeug im Sinne einer gefährlichen Körperverletzung anzusehen, wenn damit einem Menschen gegen den Kopf getreten wird. Hierfür muss sich die gesteigerte Gefährlichkeit der Verletzungshandlung jedoch gerade aus dem Einsatz des Schuhs ergeben.