Mord Totschlag
9. August 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unter Umständen kann auch ein starker Fluchtwille des Angeklagten ein ausschlaggebendes Indiz für die Annahme darstellen, dass er auch den Tod anderer Personen als mögliche Folge seines Handelns in Kauf genommen hat.
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28. Juni 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Im Rahmen einer heimtückischen Tötung erfordert das heimtückische Handeln kein „heimliches“ Vorgehen. Das Opfer kann auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff zu begegnen.
30. Mai 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Im Rahmen eines minder schweren Falls des Totschlags muss der provokationsbedingte Zorn des Täters noch im Zeitpunkt der Tatbegehung anhalten. Ist er in diesem Moment bereits durch rationale Abwägung verarbeitet worden, kommt eine Privilegierung des Totschlags nicht in Betracht
6. Februar 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Wer sein argloses Opfer in Tötungsabsicht in eine Falle lockt und es dadurch in eine andauernde wehrlose Lage bringt, tötet auch dann heimtückisch, wenn er die durch die Arglosigkeit herbeigeführte Wehrlosigkeit tatplangemäß vor der Umsetzung seines Tötungsvorhabens zu einem Raub oder einer räuberischen Erpressung ausnutzt.
6. November 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass es bei der Tötung eines wenige Wochen oder Monate alten Kleinkindes für die Frage der Heimtücke nicht auf dessen Arg- und Wehrlosigkeit ankommt, da es aufgrund seines Alters noch zu keinerlei Argwohn oder Gegenwehr fähig ist, sondern auf die Arg- und Wehrlosigkeit eines im Hinblick auf das Kind schutzbereiten Dritten. Schutzbereiter Dritter ist jede Person, die den Schutz eines Kleinkindes vor Leib- und Lebensgefahr dauernd oder vorübergehend übernommen hat und diesen im Augenblick der Tat entweder tatsächlich ausübt oder dies deshalb nicht tut, weil sie dem Täter vertraut oder vom Täter ausgeschaltet wurde. Dafür ist es zwar nicht erforderlich, dass der potentiell schutzbereite Dritte "zugegen" ist, er muss den Schutz allerdings wirksam erbringen können, wofür eine gewisse räumliche Nähe notwendig ist.
1. November 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein vollendeter Mord oder Totschlag kann auch dann vorliegen, wenn der Täter das Opfer mit bedingtem Tötungsvorsatz angreift, später die vermeintliche Leiche beseitigt und erst dadurch den Tod verursacht, ohne dabei noch an diese Möglichkeit zu denken.
Habgierig handelt ein Beschuldigter, welcher die Tötung allein auf eine langfristige Versorgung durch eine staatliche Einrichtung ausrichtet. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn der Beschuldigte mit der Tötung eine Inhaftierung und die damit einhergehenden staatlichen Leistungen erlangen möchte.
20. September 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Voraussetzungen des Mordmerkmals der Habgier sind erfüllt, wenn der vermögenslose und nicht krankenversicherte Angeklagte eine schwere Straftat begehen will, um langfristig Unterkunft, Verpflegung und Krankenversorgung in einer Justizvollzugsanstalt zu erhalten.
25. Mai 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Der Wille eine Ordnungswidrigkeit zu verdecken reicht nicht aus, um eine Verdeckungsabsicht im Sinne eines Mordes zu begründen.
22. Mai 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Für das Vorliegen eines Ausnutzungsbewusstseins ist es nicht ausreichend, dass der Täter die die Heimtücke begründenden Umstände nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen hat. Vielmehr muss er diese so in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfasst haben, dass ihm bewusst geworden ist, einen durch seine Arglosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen.