Körperverletzung
11. November 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Provoziert ein PKW-Fahrer einen Zweiradfahrer durch riskantes Fahrverhalten und der Betroffene kann Verletzungen durch einen Sturz nur knapp abwenden, so kann eine versuchte gefährliche Körperverletzung vorliegen. Diese liegt nicht vor, wenn der Vorsatz des Beschuldigten sich nicht darauf bezog, dass sich der Betroffene verletzt indem er angefahren oder überrollt wird.
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Betrug
27. Oktober 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Für die Verwirklichung einer leichtfertigen Geldwäsche muss der Beschuldigte leichtfertig gehandelt haben und die Möglichkeit gehabt haben die Vortat als solche zu erkennen. Dies kann entfallen, wenn die Vortäter den Beschuldigten über die Vortaten in Unkenntnis lassen.
Strafprozessrecht
Lässt sich der Beschuldigte erst spät im Verfahren zu einem Sachverhalt ein und hat davor geschwiegen, so darf das Gericht das Schweigen nicht zu Lasten des Beschuldigten werten.
19. Oktober 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Begeht ein Beschuldigter eine Tat aufgrund von Wahnvorstellungen unter strafschärfenden Umständen, so können sich die Wahnvorstellungen strafmindernd auswirken.
Eine Annahme, welche durch das Gericht als widerlegt betrachtete wird, darf nicht als Ausschlussgrund für einen Notwehrexzess angeführt werden.
15. Oktober 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Führt angesichts eines ungeklärten Sachverhalts eine Sachverhaltsalternative zur Möglichkeit zurückzutreten, die andere jedoch nicht, so ist nach dem in dubio pro reo Grundsatz dem Urteil diejenige Sachverhaltsalternative zugrunde zu legen, welche dem Beschuldigten den Rücktritt ermöglicht.
Einfuhr Drogen
Ein Beschuldigter macht sich der Einfuhr von Betäubungsmitteln auch dann strafbar, wenn er bei dem Einfuhrvorgang nicht anwesend ist, dessen Gelingen jedoch maßgeblich von seinem Willen abhängig ist. Das reine Veranlassen der Einfuhr von Betäubungsmitteln durch den Beschuldigten genügt dem nicht.
Raub
8. Oktober 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Eine Waffe wird im Sinne eines schweren Raubes nicht verwendet, wenn der Bedrohte sie zwar sieht, die Waffe jedoch nicht als solche erkennt.
Der Betreiber eines Onlinedienstes täuscht selbst dann im Sinne eines Betrugs, wenn er auf die Kosten für den Dienst in seinen AGBs und auf der Website hinweist, soweit er offensichtlich versucht, die Entgeltlichkeit des Dienstes vor dem Nutzer zu verbergen.
Für einen Raub müssen Gewalt oder Drohungen eingesetzt werden, um die Wegnahme von Sachen zu ermöglichen. Das Ausnutzen der Angst des Geschädigten reicht für eine Drohung nicht aus. Entscheidend ist die unmittelbar auf die Wegnahme gerichtete Gewalt- oder Drohungsanwendung.