Tatbestände BtMG
Handeltreiben Drogen
8. Juli 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Der zeitnah nach Bezug von Betäubungsmitteln erfolgende Umtausch mangelhafter Betäubungsmittel ist keine eigenständige Begehung eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln.
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4. Juli 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln kann auch dann gewerbsmäßig sein, wenn der Beschuldigte seinen Lebensunterhalt nicht allein aus dem Erlös der Betäubungsmittelverkäufe bestreiten will.
24. März 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein Beschuldigter führt eine Waffe grundsätzlich schon im Sinne eines bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln mit sich, wenn sich die Waffe in dem Raum befindet, in welchem Handel getrieben wird. Doch selbst dann muss sich das Gericht damit befassen, welche Maßnahmen und welcher Zeitaufwand erforderlich ist, damit der Beschuldigte auf die Waffe zugreifen kann.
26. Februar 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Führt ein Gehilfe des Beschuldigten eine Waffe oder einen gefährlichen Gegenstand mit sich, macht sich der Beschuldigte grundsätzlich nicht wegen bewaffnetem Handeltreibens mit Betäubungsmitteln strafbar. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Beschuldigte jederzeit auf die Waffe zugreifen oder über deren Einsatz im Wege eines Befehls verfügen konnte.
28. Dezember 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Das Fahren an einen Ort, um an diesem Betäubungsmittel zu erwerben, stellt noch kein versuchtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln dar.
26. November 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Der Inhaber eines Spätkaufs hat eine Garantenpflicht zur Verhinderung von betriebsbezogenen Straftaten seiner Mitarbeiter, wie etwa Drogengeschäfte in den Räumlichkeiten des Spätkaufs.
21. November 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Bei versehentlichem Verkauf von illegalen synthetischen Cannabinoiden macht man sich nicht wegen fahrlässigen Handeltreibens strafbar.
9. November 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Das Überlassen einer Wohnung kann eine Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln darstellen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Beschuldigte die Wohnung in Kenntnis des Handeltreibens überlässt und oder die Betäubungsmittel für den Handeltreibenden in Besitz nimmt und verwahrt.
Besitz Drogen
30. September 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein Beschuldigter ist nicht im Besitz von Betäubungsmitteln, wenn ihm der Zugang zu diesen durch einen Dritten verwehrt wird und er somit keine sichere Zugriffsmöglichkeit auf die Betäubungsmittel hat.
4. September 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Für ein vollendetes Handeltreiben kann es bereits ausreichen, wenn Cannabissetzlinge mit dem Ziel einer späteren Ernte und des gewinnbringenden Weiterverkaufs angepflanzt werden. Dabei ist es unerheblich, ob es letztlich dazu kommt.