Handeltreiben mit Drogen
Handeltreiben Drogen
26. Februar 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Führt ein Gehilfe des Beschuldigten eine Waffe oder einen gefährlichen Gegenstand mit sich, macht sich der Beschuldigte grundsätzlich nicht wegen bewaffnetem Handeltreibens mit Betäubungsmitteln strafbar. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Beschuldigte jederzeit auf die Waffe zugreifen oder über deren Einsatz im Wege eines Befehls verfügen konnte.
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28. Dezember 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Das Fahren an einen Ort, um an diesem Betäubungsmittel zu erwerben, stellt noch kein versuchtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln dar.
26. November 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Der Inhaber eines Spätkaufs hat eine Garantenpflicht zur Verhinderung von betriebsbezogenen Straftaten seiner Mitarbeiter, wie etwa Drogengeschäfte in den Räumlichkeiten des Spätkaufs.
21. November 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Bei versehentlichem Verkauf von illegalen synthetischen Cannabinoiden macht man sich nicht wegen fahrlässigen Handeltreibens strafbar.
9. November 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Das Überlassen einer Wohnung kann eine Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln darstellen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Beschuldigte die Wohnung in Kenntnis des Handeltreibens überlässt und oder die Betäubungsmittel für den Handeltreibenden in Besitz nimmt und verwahrt.
4. September 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Für ein vollendetes Handeltreiben kann es bereits ausreichen, wenn Cannabissetzlinge mit dem Ziel einer späteren Ernte und des gewinnbringenden Weiterverkaufs angepflanzt werden. Dabei ist es unerheblich, ob es letztlich dazu kommt.
21. August 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Der Verkauf des Grundstoffs, für die Herstellung von Betäubungsmitteln, ist dann kein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, wenn der Verkäufer nicht weiter mit dem Verkauf des Endprodukts befasst ist.
1. September 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein Gegenstand, welcher geeignet ist, Menschen zu verletzen, stellt keine Waffe im Sinne eines bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln dar, wenn er nicht dazu bestimmt wurde, Menschen zu verletzten.
20. Juli 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Um sich wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach § 29 BtMG strafbar zu machen, muss man bei Überlassung der Wohnung wissen, dass dort Straftaten begangen werden sollen.
7. Juli 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Werden bei einem Drogengeschäft lediglich untergeordnete Hilfstätigkeiten übernommen, so liegt keine Mittäterschaft zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, sondern lediglich Beihilfe vor.