Verstoß Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Handeltreiben Drogen
24. März 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein Beschuldigter führt eine Waffe grundsätzlich schon im Sinne eines bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln mit sich, wenn sich die Waffe in dem Raum befindet, in welchem Handel getrieben wird. Doch selbst dann muss sich das Gericht damit befassen, welche Maßnahmen und welcher Zeitaufwand erforderlich ist, damit der Beschuldigte auf die Waffe zugreifen kann.
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Betäubungsmittelstrafrecht
13. März 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Der für die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt erforderlich Hang des Beschuldigten, berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, kann nicht alleine mit der Begründung abgelehnt werden, dass der Beschuldigte nicht von Rauschmitteln abhängig ist.
26. Februar 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Führt ein Gehilfe des Beschuldigten eine Waffe oder einen gefährlichen Gegenstand mit sich, macht sich der Beschuldigte grundsätzlich nicht wegen bewaffnetem Handeltreibens mit Betäubungsmitteln strafbar. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Beschuldigte jederzeit auf die Waffe zugreifen oder über deren Einsatz im Wege eines Befehls verfügen konnte.
29. Januar 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Der Erwerb von Betäubungsmitteln, um aufgrund einer Krankheit bestehende Schmerzen zu lindern, ist regelmäßig dann nicht durch Notstand gerechtfertigt, wenn es dem Betroffenen möglich ist, die Schmerzen mittels legal zugänglicher Schmerzmittel zu behandeln oder wenn er auf ein Genehmigungsverfahren gem. §3 Abs. 2 BtMG zugrückgreifen kann.
28. Dezember 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Das Fahren an einen Ort, um an diesem Betäubungsmittel zu erwerben, stellt noch kein versuchtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln dar.
26. November 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Der Inhaber eines Spätkaufs hat eine Garantenpflicht zur Verhinderung von betriebsbezogenen Straftaten seiner Mitarbeiter, wie etwa Drogengeschäfte in den Räumlichkeiten des Spätkaufs.
21. November 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Bei versehentlichem Verkauf von illegalen synthetischen Cannabinoiden macht man sich nicht wegen fahrlässigen Handeltreibens strafbar.
Grundsätzlich hat der Wohnungsinhaber nicht ohne weiteres dafür einzustehen, dass in seinen Räumen durch Dritte Straftaten begangen werden. Anders verhält sich dies jedoch bei Kenntnis der geplanten Verwendung für die Abwicklung von Betäubungsmittelgeschäften zum Zeitpunkt der Überlassung.
9. November 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Das Überlassen einer Wohnung kann eine Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln darstellen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Beschuldigte die Wohnung in Kenntnis des Handeltreibens überlässt und oder die Betäubungsmittel für den Handeltreibenden in Besitz nimmt und verwahrt.
Besitz Drogen
30. September 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein Beschuldigter ist nicht im Besitz von Betäubungsmitteln, wenn ihm der Zugang zu diesen durch einen Dritten verwehrt wird und er somit keine sichere Zugriffsmöglichkeit auf die Betäubungsmittel hat.