Verstoß Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Handeltreiben Drogen
4. Januar 2023 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG kommt es auf den Umfang des geplanten Umsatzes an, auf den die Aufzucht gerichtet ist.
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Einfuhr Drogen
15. August 2022 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Eine Mitfahrt in einem Kurierfahrzeug mit Kenntnis des Transportes von Betäubungsmitteln begründet keine Strafbarkeit.
Betäubungsmittelstrafrecht
3. Juli 2022 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein Vollrausch im Sinne des § 323a Abs. 1 StGB wird dann bedingt vorsätzlich herbeigeführt, wenn der Täter es bei dem Genuss von Rauschmitteln für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, dass er sich dadurch in einen Rauschzustand versetzt und dadurch seine Einsichtsfähigkeit oder sein Hemmungsvermögen jedenfalls erheblich vermindert.
20. September 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Mittäterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln wird bei einem Drogenkurier weder durch ein Interesse an einer Gewinnerzielung, noch durch seine Risikobereitschaft aufgrund der Einfuhr der Betäubungsmittel, noch durch die Investition von Zeit und Fahrtgeld belegt.
26. Mai 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Es steht der Annahme eines verdeckten Handeltreibens mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge nicht entgegen, dass als vermeintlicher Kaufinteressent ein verdeckter Ermittler der Polizei auftrat, der sich nur zum Schein an den Kaufverhandlungen beteiligte.
28. März 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Erschöpft sich die Tätigkeit eines Beschuldigten im bloßen Transport von Betäubungsmitteln, ist regelmäßig von Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auszugehen.
25. Januar 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
In seinem Beschluss vom 17. Januar 2020 (1 StR 110/20) setzte der Bundesgerichtshof sich mit der Frage auseinander, ob ein Handeldtreiben mit Betäubungsmitteln bereits bei Vornahme von Verkaufsverhandlungen vollendet vorliegt. Der Beschuldigte im entsprechenden Beschluss des BGHs baute Cannabis an. Die aus zwei Ernten hervorgehenden Betäubungsmittelmengen veräußerte der Beschuldigte gegen einen Kaufpreis von 5.500 € an einen verdeckten Ermittler, in einer Menge von einem Kilogramm. Dies veranlasste den BGH dazu auszuführen, dass der Beschuldigte den Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verwirklichte. Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ist jede eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit. Dem Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln unterfallen nicht nur Handlungen, die unmittelbar der Beschaffung und der Überlassung von Betäubungsmitteln an Abnehmer dienen, sondern auch dem eigentlichen Betäubungsmittelumsatz vorangehende (ernsthafte) Verkaufsverhandlungen. Vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln liegt damit bereits vor, wenn der Verkäufer dem Kaufinteressenten ein verbindliches und ernsthaftes Verkaufsangebot unterbreitet.
26. September 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Allein die Kenntnis und Billigung eines Wohnungsinhabers von der Lagerung von Betäubungsmitteln und deren Verkauf aus seiner Wohnung heraus durch einen Dritten erfüllt noch nicht die Voraussetzungen strafbarer Beihilfe.
22. Juni 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Marihuana ist bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz nicht strafschärfend als „Substanz mittlerer Gefährlichkeit“ zu berücksichtigen. Bei Marihuana handelt es sich um eine sogenannte weiche Droge.
31. Mai 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Aus einer Bande heraus begangene Straftaten können dem einzelnen Bandenmitglied nicht allein aufgrund der von ihm getroffenen Bandenabrede als eigene zugerechnet werden. Vielmehr ist es für eine Strafbarkeit des Beschuldigten erforderlich, zu ermitteln inwiefern sich dieser an einzelnen Straftaten beteiligte.