Bestechung § 299 StGB
Bestechung
20. März 2022 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Strafbestimmung der Bestechung gem. § 334 Strafgesetzbuch (StGB) verlangt nicht, dass der Versprechende zugleich Begünstigter der pflichtwidrig vorgenommenen Diensthandlung ist. Tatbestandsmäßig handelt auch derjenige, der einen Amtsträger einen Vorteil dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass dieser zukünftig zugunsten eines anderen eine pflichtwidrige Diensthandlung vornehme. Für bereits vollzogene Diensthandlungen kann nichts Anderes gelten.
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25. Oktober 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Der Tatbestand der Bestechlichkeit gemäß § 332 StGB ist erfüllt, wenn ein Beamter, der zumindest die Möglichkeit der Einflussnahme hat, eine Karriereförderung gegen sexuelle Gunstgewährung in Aussicht stellt, obwohl die konkrete Art der Förderung im Unbestimmten bleibt.
16. Mai 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein beschuldigter Amtsträger handelt bereits dann pflichtwidrig, im Sinne der Bestechlichkeit, wenn er sich trotz einer sachgerechten Entscheidung bei der Entscheidungsfindung durch einen Vorteil beeinflussen lässt. Deshalb kann bereits das Veräußern eines öffentlichen Grundstücks an einen Interessenten, ohne weitere Interessenten ausfindig zu machen, pflichtwidrig sein, selbst wenn das Grundstück zu einem angemessenen Preis veräußert wird.[nbsp]