Blenden eines Piloten mit Laser stellt gefährlichen Eingriff in Luftverkehr dar
Nach Auffassung des AG Hamm in seiner Entscheidung vom 13.01.10 – 50 Ds 578/09 – stellt das beabsichtigte Blenden eines Piloten mit einem Hochleistungslaserpointer einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr gem. § 315 Abs. 1 Nr. 4 StGB dar. Ein derartiges Verhalten könne jederzeit zu einem Unfall führen, da der Pilot in der Führung des Hubschraubers derart beeinträchtigt wird, dass er die Kontrolle über das Fluggerät verliert.