Beratung im Ausländerrecht / Altfallregelung
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung die für die Beratung im Ausländerrecht wichtig ist, festgestellt, dass die Strafbarkeit eines Ehegatten bei der Erteilung eines Aufenthaltstitels im Rahmen der so genannten Altfallregelung in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise dazu führt, dass die gesamte Familie keinen Aufenthaltstitel bekommen kann, solange die Straftat im Strafregister verzeichnet ist.Dies führt in der Praxis dazu, dass regelmäßig Familien die ein straffällig gewordenes Familienmitglied im Haushalt wohnen haben, nicht von der Altfallregelung profitieren können.Im Rahmen einer Beratung im Ausländerrecht sind daher alle weiteren Möglichkeiten zu prüfen, einen gesicherten Aufenthaltstitel zu erlangen.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts findet sich unter folgendem Link: