Diebstahl
13. Juni 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Eine sukzessive Mittäterschaft kann nicht mehr vorliegen, wenn der Tatbeitrag erst nach Beendigung des Diebstahls geleistet wird.
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Störung der Totenruhe
9. Juni 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
„Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (§ 168 Abs. 1 StGB)
Sprengstoffexplosion
2. Juni 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Wegen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion macht sich nach § 308 Abs. 1 StGB strafbar, wer durch Sprengstoff eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.
Raub
Eine abgebrochene Schul- oder Berufsausbildung oder das Fehlen einer kontinuierlichen Erwerbstätigkeit können für Reifedefizite sprechen und zur Anwendung von Jugendstrafrecht führen.
Mord Totschlag
26. Mai 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein heimtückischer Mord nach § 211 Abs. 2 StGB erfordert kein heimliches Vorgehen.
Der Anwendungsbereich des § 212 StGB beginnt bei einem regulären Geburtsverlauf nach herrschender Auffassung mit dem Beginn der Eröffnungswehen.
20. Mai 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Zwischen dem Nötigungsmittel und der Wegnahme beim Raub muss ein sogenannter Finalzusammenhang bestehen. Das heißt: Das Nötigungsmittel muss nach Vorstellung des Täters die Wegnahme durch Überwindung eines zu erwartenden Widerstandes ermöglichen.
Freiheitsberaubung
Beim erpresserischen Menschenraub nach § 239a StGB kann die Strafe gemildert werden, wenn der Täter das Opfer unter Verzicht der erstrebten Leistung in dessen Lebenskreis zurückgegangen lässt (§ 239a Abs. 4 StGB).
Sexueller Missbrauch
13. Mai 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Sexuelle Handlungen im Sinne des Gesetzes müssen gemäß § 184h Nr. 1 StGB in Hinsicht auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sein.
Wegen Diebstahls mit Waffen oder gefährlichen Werkzeugen macht sich auch strafbar, wer diese nur bei sich führt.