Anwalt für Strafrecht: Springmesser Waffengesetz
Ein Springmesser ohne funktionierende Feder ist keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes.
Ein Springmesser ohne funktionierende Feder ist keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes.
Ein Springmesser ohne funktionierende Feder ist keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes.