Diebstahl
21. März 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Im Fall einer Diebesfalle macht sich ein entwendender Beschuldigte nicht wegen vollendeten Diebstahls strafbar. Es liegt eine dem Gewahrsamsbruch entgegenstehende Einwilligung in die Gewahrsamsaufhebung durch den Beschuldigten vor.
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Allgemein
Ein Beschuldigter hat einem Betroffenen im Sinne einer unterlassenen Hilfeleistung selbst dann mögliche Hilfe zu leisten, wenn die Hilfe schließlich vergeblich bleibt und sich die befürchtete Folge rückblickend als von Anfang an unabwendbar erweist.
13. März 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Für die Beurteilung ob die Wiedergabe unbekleideter Genitalien oder des Gesäßes eines Kindes aufreizend im Sinne einer kinderpornographischen Schrift ist, kommt es nicht auf die Motivation des Nutzers des Bildes an. Für die Beurteilung sind allein die sich aus der Schrift ergebenden Umstände heranzuziehen.
Urkundenfälschung
Ein Kunstwerk ist erst ab dem Zeitpunkt seiner Signierung eine Urkunde im Sinne einer Urkundenfälschung.
Körperverletzung
7. März 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist als Körperverletzung zu bewerten, auch wenn er in heilender Absicht erfolgt.
Freiheitsberaubung
Eine Freiheitsberaubung tritt im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter einem Raub nur insoweit zurück, als sie das tatbestandsmäßige Mittel zu dessen Begehung ist.
Fahrerlaubnisentziehung
27. Februar 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Allein die Benutzung eines Kraftfahrzeugs zur Fahrt zum Tatort und für die anschließende Flucht, belegt die für eine Entziehung der Fahrerlaubnis erforderliche Ungeeignetheit nicht.
Sexuelle Nötigung
Ein minder schwerer Fall der sexuellen Nötigung ist im Rahmen einer Gesamtbetrachtung, bei der alle Umstände zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Beschuldigten in Betracht kommen, festzustellen.
Strafen / Sanktionen
22. Februar 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unmittelbares Ansetzen liegt bei mittelbarer Täterschaft regelmäßig vor, wenn der Beschuldigte seine Einwirkung auf den Tatmittler abgeschlossen hat und dieser die Tathandlung nach den insoweit maßgeblichen Vorstellungen des Beschuldigten in engem Zusammenhang mit dem Abschluss der Einwirkung vornehmen soll.
Für das Gebrauchen unechter Urkunden ist es ohne Belang, ob der Beschuldigte dem zu Täuschenden die unechten Urkunden selbst oder von ihnen gefertigte Kopien vorgelegt hat.