außerdienstlicher Besitz kinderpornografischer Schriften stellt einen beamtenrechtlichen Pflichtenverstoß dar
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht vom 19. August 2010 – 2 C 13/10 – stellt der außerdienstliche Besitz von kinderpornografischen Schriften gem. § 184 StGB ein beamtenrechtliches Dienstvergehen gem. § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG dar, welcher disziplinarrechtlich geahndet werden muss.
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