Wenn Aussage gegen Aussage steht, müssen Inkonsistenzen in den Aussagen der Zeugen besonders beachtet werden, wenn das Tatgericht die Zeugenaussagen in Bezug auf andere Tatvorwürfe für glaubhaft erachtet.
Wie mit einer Aussage gegen Aussage Situation umzugehen ist, musste der Bundesgerichtshof (4 StR 380/23) in seinem Beschluss vom 28. Februar 2024 entscheiden. Der Angeklagte wurde zuvor vom Landgericht wegen des sexuellen Missbrauchs an Kindern in drei Fällen verurteilt, wobei seine vermeintlich missbrauchten Enkel von den Missbräuchen berichteten. Die Sache bedarf laut des Beschlusses vom Bundesgerichtshof jedoch neuer Verhandlung und Entscheidung. Demnach müssen in dem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung nur davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, alle Umstände und Überlegungen erkennbar sein, welche die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten beeinflussen können. Besonders zu beachten sind dabei Inkonsistenzen in den Aussagen der Belastungszeugen.