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Verkehrsstrafrecht

Anwalt für Strafrecht: Anwalt für Strafrecht

Anordnung von Ordnungsgeld ohne Gewährung rechtlichen

Anordnung von Ordnungsgeld ohne Gewährung rechtlichen Gehörs

Eine Anordnung von Ordnungsgeld ohne Gewährung rechtlichen Gehörs ist nach Auffassung des OLG Hamm – 1 Ws 338 – nur in Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung ist, dass die Ungebühr und der Ungebührwille völlig außer Frage stehen und bei Gewährung des rechtlichen Gehörs nach dem bisherigen Verhalten des Betroffenen mit weiteren groben Ausfällen zu rechnen ist. Grund hierfür ist, dass auch die Anordnung von Ordnungsgeld dem Verfassungsgrundsatz des rechtlichen Gehörs gem. Art. 103 GG unterliegt.

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