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Mord Totschlag

Anwalt für Strafrecht: Mord

Versuchter Mord aus Heimtücke

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Heimtücke auch vorliegen, wenn das Opfer nicht direkt beim ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriff arg- und wehrlos ist.

In seinem Beschluss vom 26. Juli 2023 hat sich der Bundesgerichtshof (6 StR 132/23) mit dem Mord aus Heimtücke beschäftigt. Als die Geschädigte die Haustür öffnete, schlug der Angeklagte ihr mit der Faust ins Gesicht, sodass sie zu Boden fiel. Daraufhin fixierte er ihren Hals mit seinem Ellenbogen und fügte ihr mit einem Messer einen Schnitt am Hals zu. Der Angeklagte wurde vom Landgericht Rostock unter anderem wegen versuchten Mordes aus Heimtücke verurteilt. Das bestätigt auch der Bundesgerichtshof. Heimtücke liegt zwar grundsätzlich nur dann vor, wenn das Opfer beim ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriff arg- und wehrlos ist. Da der Angeklagte die Geschädigte hier zunächst schlug, war das nicht der Fall. Der BGH führt diesbezüglich jedoch aus, dass ein Opfer auch dann noch arg- und wehrlos sein kann, wenn ein zunächst mit Verletzungsvorsatz geführter Angriff so schnell in einen solchen mit Tötungsvorsatz umschlägt, dass ihm keine Zeit zu effektiver Gegenwehr oder Flucht verbleibt.

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