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Diebstahl

Anwalt für Strafrecht: Ordnungswidrigkeit

Wird der im Straßenverkehr notwendige Sicherheitsabstand über mindestens 3 Sekunden oder um die Strecke von 140 m

Wird der im Straßenverkehr notwendige Sicherheitsabstand über mindestens 3 Sekunden oder um die Strecke von 140 m vorwerfbar unterschritten, so kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit seinem Beschluss vom 09.07.2013 – 1 RBs 78/13 die Grenzen für das bußgeldpflichtige Drängeln im Straßenverkehr verschärft. Dazu führte es aus, dass es für die Ahndung eines Abstandverstoßes entscheidend auf eine nicht nur ganz vorübergehende Abstandsunterschreitung ankommt. Damit sollen Fälle, wie zum Beispiel das plötzliche Abbremsen des Vorausfahrenden oder einen abstandsverkürzenden Spurwechsel eines vorausfahrenden Fahrzeugs, bei denen es zwar zu einem kurzzeitig geringen Abstand kommt, dem Nachfahrenden allerdings trotzdem keine schuldhafte Pflichtverletzung angelastet werden soll, ausgeschlossen werden.Bisher wurde die Frage, wann eine nicht nur ganz vorübergehende Abstandsunterschreitung vorliegt, in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet. Das OLG Hamm stellt hierzu in seinem Beschluss vor allem auf die zeitliche Komponente ab, nach der nun eine Abstandsunterschreitung für die Dauer von mehr als 3 Sekunden ausreichen soll, wenn vom Betroffenen nicht zu vertretende, zuvor erfolgte abstandsverkürzende Ereignisse, ausgeschlossen werden können. Eine länger andauernde Gefährdung des Straßenverkehrs durch Unterschreitung des gebotenen Sicherheitsabstandes sei nicht hinnehmbar und könne nicht mehr als vorübergehender Pflichtenverstoß bewertet werden.Um allerdings besonders schnell fahrende Fahrzeugführer nicht zu privilegieren, soll nach Ansicht des OLG auch derjenige eine Ordnungswidrigkeit begehen, der auf einer Strecke von jedenfalls 140 m den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht einhält. Auch hier müsse allerdings der Ausschluss von abstandsverkürzenden Ereignissen, auf die der Betroffene nicht reagieren konnte, gewährleistet werden.

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